Allgemeine Geschäftsbedingungen
WebPerfect Online Marketing
(Inhaber Harald Schrefl)
Kalmusweg 27/1
A-1220 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)699 11783197
1 GELTUNGSBEREICH
Alle Leistungen und Lieferungen von Waren der Firma WebPerfect Online Marketing
(in Folge WebPerfect genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige
Geschäfte zwischen den Vertragspartnern auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss
darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nur, wenn sich WebPerfect diesen ausdrücklich schriftlich
unterwirft.
2 VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn
sie von WebPerfect schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden
und verpflichten nur in dem in den Aufträgen und Vereinbarungen angegebenem
Umfang.
Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen,
wenn WebPerfect nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot eine schriftliche
Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene
Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen
hat.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender
Reihenfolge das Angebot bzw. Pflichtenheft, die in Katalogen und Prospekten
enthaltenen Angaben sowie die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien.
3 HONORARANSPRUCH, PREISE, STEUERN UND GEBÜHREN
3.1 HONORAR
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von WebPerfect
für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
3.2 PREISE
Es gelten die in der Auftragbestätigung, in Ermangelung derselben die im
Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Alle Preise verstehen sich
netto, ab Firmensitz Wien, ohne Verpackungs-, Liefer- und Frachtspesen bzw.
Steuern und Gebühren in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Sie gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag. WebPerfect
ist berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen / Teilprojekten, die als
solche unter Angabe des darauf entfallenden Preisanteiles angeboten wurden,
Teilrechnungen zu legen. WebPerfect ist ferner berechtigt zur Deckung ihres
Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Ergeben sich Preisänderungen, welche durch WebPerfect nicht beeinflusst
werden können, wie insbesondere Preisänderungen durch Subunternehmer,
Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhungen
und -reduktionen aufgrund von Änderungen der Marktpreise, welche Auswirkungen
auf die von WebPerfect erbrachten Leistungen haben, so ist WebPerfect dazu berechtigt,
die Preise entsprechend anzupassen.
3.3 ZUSATZAUFWENDUNGEN
Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen
Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden
Stundensätzen von WebPerfect nach Aufwand verrechnet.
3.4 REISESPESEN
Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden
gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
3.5 WECHSELKURS
Im Falle eines Zukaufes von Waren oder Leistungen aus Fremdwährungsländern,
werden die Kaufpreise mit dem tagesaktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der
Angebotslegung kalkuliert. Änderungen des Wechselkurses (Devisenbriefkurs)
in beide Richtungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Vorlieferanten
bzw. Subunternehmer werden an den Kunden weitergegeben. Zur Fakturierung wird
als effektiver Umrechnungskurs, das für den Tag der Fakturierung berechnete
Devisenkursfixing der Wiener Börse herangezogen.
4 SUBUNTERNEHMER
WebPerfect ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen
Pflichten zu betrauen. Die Stellung von WebPerfect als Vertragspartner bleibt
davon unberührt.
5 PRÄSENTATIONEN
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur gemäß
Richtlinien des Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer
Österreich ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal-
und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten
sämtlicher Fremdleistungen deckt.
Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben
alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und
deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese
- in welcher Form immer - weiter zu nutzen.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung,
Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung
der Agentur nicht zulässig.
6 MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde erkennt an, daß WebPerfect für eine erfolgreiche und
zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende
Mitwirkung des Kunden angewiesen ist.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß WebPerfect über
erstmaliges Verlangen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung
des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von
allen Vorgängen und Umständen unaufgefordert Kenntnis gegeben wird,
die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm
erst während der Auftragsausführung von WebPerfect bekannt werden.
Zur Integration von Hard-, Software und Dienstleistungen an eventuell bereits
vorhandenen Systemen ist es notwendig, dass der Kunde alle für einen ordnungsgemäßen
Einsatz nötigen Voraussetzungen (z.B. erforderliche Räumlichkeiten,
Hardware, Software, Klimatisierung) mit der vereinbarten dem Stand der Technik
entsprechenden Ausstattung rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten,
gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern
sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu
tragen.
7 LIEFERUNG
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden
Zeitpunkte:
- Datum der Auftragsbestätigung.
- Datum der anbotskonformen Bestellung durch den Kunden.
- Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen
und organisatorischen Voraussetzungen.
- Datum, an dem WebPerfect eine vor Lieferung der Ware oder Erbringung der
Dienstleistung Anzahlung oder Sicherheit erhält.
WebPerfect ist auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen
und zu verrechnen.
8 LEISTUNG
Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung
beziehungsweise im Angebot oder aus dem Pflichtenheft.
8.1 ANGEBOT
Das Angebot wird durch die schriftliche Bestätigung des Kunden Vertragsgegenstand.
Nach diesem Zeitpunkt vom Kunden verlangte Änderungswünsche können
schriftlich im Einvernehmen mit WebPerfect und dem Kunden unter gesonderter
Verrechnung vereinbart werden.
8.2 PFLICHTENHEFT
Für den Fall, dass aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und
Informationen von WebPerfect eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Projektbeschreibung)
mit dem Kunden ausgearbeitet wird, verpflichtet sich der Kunde diese Leistungsbeschreibung
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit firmenmäßiger
Zeichnung zu bestätigen.
Das Pflichtenheft wird Vertragsgegenstand, nachträgliche Änderungswünsche
sind als Vertragsänderungen zu verstehen. Sie bedürfen der Schriftform
und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen.
9 ABNAHME
Bei erstmaligem Einsatz der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen
im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Lieferung als abgenommen. Kann der
Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig.
10 GEFAHRENÜBERGANG UND ERFÜLLUNGSORT
Nutzung und Gefahren gehen mit dem Abgang der Lieferungen gemäß Punkt
3.1. auf den Kunden über und zwar unabhängig von der für die
Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies auch dann, wenn die Lieferung im
Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch WebPerfect durchgeführt
oder organisiert wird.
11 ZAHLUNG
Vereinbarter Zahlungsort ist Wien. Die Zahlung erfolgt netto Kassa, spesenfrei.
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung in Zusammenhang mit behaupteten Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen.
Eingehende Zahlungen werden ungeachtet entgegenstehender Zahlungswidmungen auf
die jeweils älteste offene Forderung, und zwar zuerst auf die Kosten und
andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital
angerechnet.
Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet der sonstigen gesetzlichen
Folgen Verzugszinsen und sonstige anfallende Spesen angelastet. Als Verzugszinsen
gelten 3,5% über dem jeweiligen zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges gültigen
3-Monats-Euribor als vereinbart.
12 EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte und verkaufte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entsprechenden Forderungen
im uneingeschränkten Eigentum von WebPerfect.
Mit Vollerwerb von Programmträgern erwirbt der Kunde die im Lizenzvertrag
spezifizierten Nutzungsrechte.
Bei qualifiziertem Zahlungsverzug, zu erwartender Zahlungseinstellung oder sonstigem
vertragswidrigem Verhalten ist WebPerfect berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen Dritte betreffend der Vorbehaltsware zu verlangen, gegebenenfalls
zu verwerten und die offenen Forderungen aus dem Erlös zu befriedigen.
13 GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist für von WebPerfect gelieferte Waren und
Leistungen beträgt 24 Monate für Hardware, Software und sonstige Leistungen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß
Punkt 9 dieser AGB.
Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Internetsites und schriftlichen
und mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen
worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet
werden.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von WebPerfect
entweder durch Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden
bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen
Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert angezeigt
hat.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von
Dritten beziehungsweise vom Kunden selbst vorgenommen werden.
WebPerfect übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen
oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte
Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter
Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind),
anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-,
Lager- und Betriebsbedingungen) von WebPerfect beziehungsweise deren Subunternehmer
und Vorlieferanten sowie auf Transportschäden zurückzuführen
sind.
Durch die Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist
nicht verlängert.
WebPerfect wird innerhalb einer angemessenen Frist die gerügten Mängel
ordnungsgemäß beheben, wobei der Kunde alle zur Beurteilung des Mangels
und seiner Ursachen erforderlichen, bei ihm vorhandenen Unterlagen beziehungsweise
Daten der WebPerfect zur Verfügung zu stellen hat.
14 HAFTUNG
WebPerfect haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regelungen.
Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme
bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet,
bei leichter Fahrlässigkeit haftet WebPerfect nicht für Folgeschäden
und den entgangenen Gewinn. Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist in
sämtlichen Fällen mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt.
WebPerfect übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder
durch Mittel, die WebPerfect vom Auftraggeber übergeben worden sind, insbesondere
für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotographien, Texten und
dergleichen. Für den Fall, dass WebPerfect wegen eines solchen Falles selbst
durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollte, ist WebPerfect einerseits
ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Auftraggeber zu verweisen und
andererseits ist der Auftraggeber verpflichtet, WebPerfect für derartige
Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen. WebPerfect haftet nicht
für Ansprüche, die von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden,
etwa im Fall von wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.
15 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, LIZENZRECHTE UND URHEBERRECHTE
Alle Urheber- und Markenschutzrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme,
Dokumentationen etc.) verbleiben bei WebPerfect beziehungsweise deren Lieferanten.
Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag samt integrierten Lizenzbedingungen
von WebPerfect, bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen
Lizenzinhabers.
WebPerfect gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht
übertragbares und nicht zur Unterlizenzierung berechtigtes Nutzungsrecht
an der vertragsgegenständlichen Software samt dazugehöriger Dokumentation.
Der Kunde darf sein Nutzungsrecht an der Software nur für eigene, interne
Zwecke im Zusammenhang mit dem Vertragszweck ausüben.
Die Ausübung des Nutzungsrechtes ist weiters auf die einmalige Installation
der Software beschränkt. Ist der Kunde eine juristische Person oder haben
auf den PC des Kunden im Rahmen seines Unternehmens mehrere Personen Zugriff,
so ist die Nutzung der Software auf einzelne Personen zu beschränken, deren
Namen WebPerfect auf Verlangen jederzeit bekannt zugeben sind.
Dem Kunden wird es untersagt, die vertragsgegenständliche Software beziehungsweise
die vertragsgegenständlichen Datenbanken, und zwar selbst Teile hiervon,
auf welche Art immer, zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu geben,
außer das Urheberrechtsgesetz sieht dies ausdrücklich vor.
Sämtliche in diesem Vertragspunkt vom Kunden übernommenen Verpflichtungen
gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde hat seinerseits
bei sonstigem Schadenersatz alle rücksichtlich der vertragsgegenständlichen
Leistungen betroffenen Mitarbeiter oder beigezogenen Personen zur Einhaltung
der in von ihm übernommenen Verpflichtungen zu verpflichten.
16 DOMAINREGISTRIERUNG
WebPerfect vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf
Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist.
Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierstelle
nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen
Registrierungsstelle.
WebPerfect ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa
in Marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt,
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere
niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen und wird WebPerfect diesbezüglich
vollkommen schad- und klaglos halten.
17 GEHEIMHALTUNG
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung von WebPerfect nicht Dritten zugänglich gemacht
werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind bei anderweitig
erteilter Bestellung unverzüglich an WebPerfect zurückzustellen.
WebPerfect verpflichtet sich alle vom Kunden zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Auftrages notwendigen, erhaltenen Unterlagen und Informationen
vertraulich zu behandeln.
Pläne, Skizzen, Konzepte und Formulierungen und technische, graphische
oder sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches
bleiben das geistige Eigentum der WebPerfect. Jede Verwendung, insbesondere
die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung von WebPerfect, auch wenn für eventuelle Präsentationen
Zahlungen geleistet wurden.
18 DATENSCHUTZ
WebPerfect und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger
datenschutzrechtlicher Vorschriften. Personenbezogene Daten, die WebPerfect
beziehungsweise dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich
gemacht werden, dürfen nur für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen
Vertragspflichten genutzt werden und müssen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme
durch Dritte geschützt werden. WebPerfect ergreift alle technisch möglichen
Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen.
WebPerfect haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise
diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden
des Kunden oder Dritter gegenüber WebPerfect aus einem derartigen Zusammenhang
wird einvernehmlich ausgeschlossen.
19 KOMPENSATION
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder
sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.
20 RÜCKTRITT
Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug,
der auf grobes Verschulden auf Seiten von WebPerfect zurückzuführen
ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der
Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
WebPerfect ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder
die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter
verzögert wird,
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden
entstanden sind und dieser auf Begehren von WebPerfect weder Vorauszahlung
leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
- wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 7 angeführten
Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten
Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des
Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich
unmöglich ist, ist WebPerfect verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen.
Sollte der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen
schaffen, dass die Ausführung des Auftrages ermöglicht wird, so steht
WebPerfect das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Falls über das
Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden
Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne
Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Unbeschadet der Schadensersatzansprüche von WebPerfect sind im Falle eines
Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden, berechtigten
Rücktritts durch WebPerfect ist diese berechtigt, eine nicht dem richterlichen
Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 20 % des Nettoauftragswertes
in Rechnung zu stellen.
21 VEREINBARUNG DER SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger
Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (Papierform) und sind nur
einvernehmlich möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen keine und
sind daher unzulässig.
22 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER KLAUSELN
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder
undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit
oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall
gilt zwischen den Vertragsparteien eine der vereinbarten Bestimmung im wirtschaftlichen
Ergebnis nahe kommende Bestimmung.
23 GERICHTSSTAND, RECHT UND VERTRAGSSPRACHE
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und WebPerfect gilt
ausschließlich österreichisches Recht. Auf die Rechtsbeziehungen
der Vertragspartner ist österreichisches Recht unter Ausschluß des
UN-Kaufrechts anzuwenden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich
beide Teile dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz von WebPerfect.
Wien, November 2004
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